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Der Titel „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Wer sich sachverständig fühlt, darf sich so nennen. Aber es gibt wesentliche Unterschiede!

Die Unterscheidung erfolgt allgemein in vier Gruppen:
*in Brüssel nach EN 45013 zertifizierte
* öffentlich bestellte und vereidigte
* amtlich anerkannte
* selbst ernannte
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden von den Handwerkskammern und Industrie-und Handelskammern bestellt und vereidigt, ständig überprüft und überwacht. In Gerichtsverfahren werden sie aufgrund gesetzlichen Gebots bevorzugt. Die Bestellungsvoraussetzungen sind streng.
Die amtlich anerkannten Sachverständigen sind für eine bestimmte Tätigkeit überprüft und zugelassen, bekannt sind
TÜV und GL.
Die selbsternannten Sachverständigen werden von keiner amtlichen Stelle auf Sachkunde und persönliche Eignung überprüft. Ihre Tätigkeit beruht letztlich darauf, dass sich jeder Sachverständiger nennen darf. Von den freien Sachverständigen ist das Gebot der Wahrheit zu beachten, einmal um nicht als befangen angesehen zu werden, und zum anderen, weil die Möglichkeit besteht, vom Gericht vereidigt zu werden.

Prof. Dipl.-Ing. H.Dieter Scharping
Husbyfelder Str. 12 * D- 24975 Husby * Tel. 04634-1614 * Fax. 04634-9206
email: dieter_scharping@yahoo.de
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